Incoterms 2010

FOB; F-Gruppe; Haupttransport wird vom Käufer bezahlt:

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben.

FOB: free on board (...named port of shipment) « » frei an Bord (...benannter Verschiffungshafen)

Transportart: gültig für See- und Binnenschiffstransport

Formalitäten / Lizenzen
Der Verkäufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Ausfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr beschaffen. Er hat die zur Ausführung der Ware erforderlichen Zollformalitäten durchzuführen.
Der Käufer muss auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Einfuhrbewilligung oder andere behördliche Genehmigungen für die Einfuhr beschaffen. Er hat die zur Einfuhr der Ware erforderlichen  Zollformalitäten (ggf. auch für Transporte durch Drittländer) durchzuführen.

Lieferung
Der Verkäufer hat die Ware an Bord des vom Käufer genannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen und zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.

Risiko-/Gefahrenübergang
Der Verkäufer trägt die Gefahr / das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung  der Ware bis zum physikalischen Absetzen der Ware auf dem Schiff im Verschiffungshafen. Hier gibt es im Vergleich zu den Incoterms eine kleine aber ggf. wichtige Änderung in den Incoterms 2010. Vorher (CFR Incoterms 2000) war der Gefahrenübergang schon mit der Überschreitung der Ware über die Schiffsreling erfolgt. Ab diesem Gefahrenübergang (jetzt: Absetzen der Ware auf dem Schiff) trägt der Käufer alle Gefahren / Risiken des verbleibenden Transports bis zum Bestimmungsort.

Kostenteilung

Verkäufer:
  • Alle Kosten die entstehen bis die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
  • Kosten für Zollformalitäten, Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben die für die Ausfuhr notwendig sind.
Käufer:
  • Alle Kosten die entstehen ab dem Zeitpunkt an dem die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
  • Kosten für Zollformalitäten, Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben die für die Einfuhr notwendig sind (auch für den Transport durch Drittländer).

Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten
Der Verkäufer muss dem Käufer das Dokument zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln. Ist dieses Dokument nicht das Transportdokument, hat der Verkäufer dem Käufer auf dessen Verlangen, Kosten und Risiko weitere Dokumente die für die Abwicklung erforderlich sind auszustellen.

Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung
Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der Übergabe der Waren an den Käufer durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen, Wiegen, Zählen).
Der Verkäufer muss auf eigene Kosten die Waren in einer dem Transport angemessene Verpackung bereitstellen. Die Verpackung ist zu Kennzeichnen.

sonstige Verpflichtungen:
Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Formalitäten der Abwicklung zur Verfügung stellen.

 

Alle Angaben in Anlehnung an die ICC Incoterms® 2010
EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP


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