Incoterms 2010

Erklärung

Alle Erläuterungen zu den Incoterms 2010 die hier aufgeführt sind, dienen dazu dem Logistiker einen Überblick über die Incoterms und die einzelnen Klauseln zu geben. Die hier genannten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dar.
In der Praxis sollte auf das offizielle Regelwerk der ICC (Internationale Handelskammer) zur Auslegung der Handelsklauseln Incoterms 2010: The new Incoterms® 2010 rules zurückgegriffen werden, um sämtliche Informationen des offiziellen (englischen) Wortlautes vollständig berücksichtigen zu können.

Kurzübersicht der Incoterms 2010
Wichtige Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion (Incoterms 2000)

Das Wichtigste in Kurzform:

  • Incoterms = Kurzform für International Commercial Terms.
  • Herausgegeben durch die internationale Handelskammer (ICC), Paris.
  • Letzte Überarbeitung der Klauseln im Jahr 2010 (diese aktuelle Version ist gültig ab dem 1. Januar 2011 )
  • Einheitliche Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Handel.
  • Es wird angestrebt, dass die Incoterms auch im nationalen Handel vermehrt eingesetzt werden.
  • Kein internationales Gesetz! Sie werden nur gültig wenn Sie im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer explizit vereinbart werden.
  • Vertragliche Sonderbestimmungen im Kaufvertrag gehen vor.
  • Die Verwendung der Incoterms-Version sollte im Kaufvertrag explizit aufgeführt werden. Es können auch ältere Versionen, z.B. von 2000 zugrunde gelegt werden. Beispiel: € 1.000,-- CIF Rio de Janeiro (Incoterms 2000)
  • Die Incoterms gelten nur für Waren (die körperlich anzufassen und transportierbar sind) und können nicht für Dienstleistungen, Lizenzen oder Software verwendet werden.

Was regeln die Incoterms?

  • Sie regeln primär die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers, Transport- und Speditionsverträge bleiben unberührt.
  • Eine Ware muss aufgrund des Abschluss eines Kaufvertrages vom Versandort V zum gewünschten Bestimmungsort B geliefert werden.


    Teilung Lieferprozess in zwei Transporte

  • Der Lieferprozess kann in zwei Transporte geteilt werden:
    - Für die Wegstrecke 1 von V => Ü ist der Verkäufer zuständig
    - Für die Wegstrecke 2 von Ü => B ist der Käufer zuständig
  • Wo sich der Übergabepunkt befindet wird mit Hilfe der Wahl der INCOTERM-Klausel definiert.

Hauptfunktionen der Incoterms:

  • Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer
  • Wer Übernimmt welche Verpflichtungen für die beiden Wegstrecken
  • Wer deckt bis wohin welches Risiko ab (z.B. Gefahrenübergang)

Nebenfunktionen der Incoterms:

  • Warendokumente:
    Wer muss die erforderlichen bzw. gewünschten Warendokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Transportdokumente:
    Wer muss welche Transportdokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Versicherung:
    Wer muss die Ware für welche Teilprozesse versichern? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Information:
    Wer muss die Partnern mit welchen Informationen zu welchem Zeitpunkt versorgen? (z.B. Info darüber welches Hafenbecken im Übergabeort angefahren worden ist)
  • Warenprüfung:
    Wer muss die Warenprüfung durchführen und wer muss diese Prüfung bezahlen?
  • Verpackung:
    Wie muss die Ware verpackt werden? Wer bezahlt den Verpackungsprozess und die Verpackungsmaterialien?

Was regeln die Incoterms NICHT und was sollte daher im Kaufvertrag separat definiert werden?

  • Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand
  • Eigentumsübergang (im Gegensatz zum Besitzübergang)
  • Folgen von Verstößen gegen die Incoterms-Verpflichtungen
  • Haftungsausschlüsse
  • Ersatzlieferungen

 

Alle Angaben in Anlehnung an die ICC Incoterms® 2010
EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP


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